Für Berater

Wie können Sie VIETA-Mitglied werden?

VIETA-Mitglied können Sie werden, wenn Sie eine Ausbildung in tierpsychologischer Beratung oder Tierpsychologie abgeschlossen haben. Wenn Sie Ihre Ausbildung beim Institut für Ethologie und Tierpsychologie I.E.T. oder dem Institut für Tierpsychologie IFT abgeschlossen haben, können Sie direkt beitreten, Zustimmung der VIETA-Generalversammlung vorausgesetzt.

Wenn Sie eine andere, vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben, ist ein Beitritt über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung möglich. Bitten benutzen Sie das Kontaktformular.

Beitritt nach Ausbildung in tierpsychologischer Beratung I.E.T. oder VIETA

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung als diplomierter tierpsychologischer Berater IET, diplomierter tierpsychologischer Berater VIETA können Sie Mitglied bei VIETA werden, wenn Sie § 2 und § 3 der VIETA-Statuten anerkennen. Sie können Ihr Aufnahmegesuch entweder schriftlich zuhanden des Vorstandes an die Verbandsadresse richten oder das entsprechende Formular ausfüllen.

Bitte vergessen Sie nicht, eine Kopie bzw. einen Scan (jpeg oder pdf) Ihres I.E.T. – oder VIETA-Abschlusszertifikates anzufügen. Sie gelten nach Bezahlung der Eintrittsgebühr und des Mitgliederbeitrages als provisorisch aufgenommen und können sich für einen Eintrag auf der Homepage des Verbands anmelden. Sie werden zudem als Gast an die nächste VIETA-Generalversammlung eingeladen, an der Sie persönlich anwesend sein sollten, da die GV über Ihre definitive Aufnahme entscheidet. Ist Ihnen dies aus zwingenden Gründen nicht möglich, werden Sie an eine Vorstandssitzung eingeladen und der Vorstand vertritt Ihr Aufnahmegesuch dann an der Generalversammlung. Bei Ablehnung der Aufnahme durch die GV wird Ihnen der Mitgliederbeitrag zurückerstattet, nicht aber die Eintrittsgebühr.

Beitritt über Gleichwertigkeitsbeurteilung

Verfügen Sie über eine gleichwertige Ausbildung in Ethologie und / oder Tierpsychologie wie die als diplomierter tierpsychologischer Berater IET oder VIETA und anerkennen Sie § 2 und § 3 der VIETA-Statuten, können Sie über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung Mitglied bei VIETA werden, Zustimmung der VIETA-Generalversammlung vorausgesetzt. Über die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung entscheidet der Vorstand aufgrund Ihres Aufnahmegesuchs und der von Ihnen eingereichten Unterlagen (Kopien / Scans aller Ausbildungsunterlagen, Diplome, Zertifikate, Auflistung Ihrer Berufserfahrung) sowie allenfalls eines Gesprächs. Der Vorstand stellt dann Antrag an die Generalversammlung für Ihre Aufnahme.

Mitgliederbeitrag

Neumitglieder des VIETA bezahlen nebst einem jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 100.– eine einmaligen Eintrittsgebühr von CHF 40.–, die auch bei Nichtaufnahme als Mitglied durch die Generalversammlung nicht zurückerstattet wird.

Der Eintrag auf der Beraterliste der VIETA-Website ist kostenpflichtig.

VIETA-Mitglieder sind dafür verantwortlich, dem Vorstand Adressänderungen zeitnah zu melden, so dass dieser ihr Profil stets aktuell halten kann. VIETA-Mitglieder können ihre Profile nicht selbständig ändern. Anpassungen erfolgen ausschliesslich über den VIETA-Vorstand!

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